Unfallgutachten
Gutachten beinhalten alle zur Schadenregulierung erforderlichen Faktoren. Ein Gutachten wird dabei von uns grundsätzlich neutral und unabhängig erstellt und hilft Ihnen den Sachverhalt zu verstehen. Gutachten müssen dabei immer nachprüfbar und nachvollziehbar sein. Unsere Gutachten helfen Ihnen bei der juristischen Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder gegenüber Versicherungen. Sie profitieren von unserer Erfahrung seit 1992 und bekommen qualitativ hochwertige Gutachten.
Warum benötigen Sie ein Gutachten?
Es vermittelt Ihnen und anderen fachfremden Personen ein neutrales und unabhängiges fachbezogenes Wissen, um sich ein Bild des Schadens machen zu können. Der Schaden ist so zu einen späteren Zeitpunkt nachprüfbar und nachvollziehbar und das Gutachten dient der Beweissicherung. Auf der Grundlage des Gutachtens wird ihr Schaden reguliert. Wollen Sie einen Schadenanspruch geltend machen, ist ein Gutachten eine Notwendigkeit. Hier stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Wir beraten Sie gern.
Außerdem: Wir erstellen nicht nur ein Gutachten für Sie, sondern stehen Ihnen auch bei der Kommunikation mit der Versicherung zur Verfügung.
Haftpflichtschadengutachten
Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, bei welchem eine Person (Unfallverursacher) einer anderen Person (Geschädigter) einen Schaden zufügt. Bei einem solchen Schaden wird ein Haftpflichtgutachten vom Sachverständigen Ihres Vertrauens nötig. Der Geschädigte kann vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung Schadensersatz verlangen. Der Unfallverursacher ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierfür erstellen wir das entsprechende Gutachten. Als Geschädigter sind Sie frei in der Wahl eines eigenen Sachverständigen, auch zusätzlich zum Gutachter des Unfallverursachers.
Sie benötigen ein Kaskoschadengutachten, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden eigenverschuldet oder durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel oder ähnliches) (Teilkasko, Vollkasko) erlitten haben und Ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Die Schadenabwicklung erfolgt auf Basis des zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung geschlossenen Vertrages sowie auf der Grundlage der Allgemeinen Kraftfahrzeug-Bedingungen (AKB). Der Schadengutachter wird hierbei von der Versicherung bestimmt.
Unsere Leistungen bei der Gutachtenerstellung
Besichtigung vor Ort
Fotodokumentation des Schadens
Kalkulation der Reparaturkosten
Festlegung der Reparaturdauer
Ermittlung von Restwert, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung
Kommunikation mit Versicherungen